Frankreich wagt sich an die Legalisierung der Sterbehilfe, beschränkt diese aber sehr stark. Nur Erwachsene mit unheilbaren Krankheiten im fortgeschrittenen oder finalen Stadium sollen Zugang zum assistierten Suizid erhalten. Ein Vortrag des Vorsitzenden des französischen Nationalen Ethikrates zeigt Besorgnisse und große Vorsicht.
Deutschland tut sich unter anderem deshalb mit dem Thema Sterbehilfe so schwer, weil es eine sehr unrühmliche Vergangenheit hat. Im "Dritten Reich" wurden Menschen, die nicht in das Menschenbild der Zeit passten, aussortiert und letztlich ermordet. So auch in Pirna, einer pittoresken Stadt in Sachsen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Arztes Johann F. Spittler gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis zurückgewiesen. Diese Strafe war vom Landgericht Essen wegen des Todes eines an Schizophrenie leidenden 42-jährigen ausgesprochen worden, zu dem Spittler durch Suizidhilfe beigetragen hatte. Was sind die Begründungen des BGH für seinen 16-seitigen Beschluss, der das Urteil für rechtskräftig erklärt?
Dipl. Psych. Dr. Elke Lemke (1961-2025) war im Berliner Sozialpsychiatrischen Dienst tätig. Die dortige Festlegung auf Suizidprävention – im Sinne von unbedingter Verhinderung von Selbsttötungen – erlebte sie als bedrückende Folge für Betroffene. Zu deren Freiverantwortlichkeit hinterlässt sie eine eindrucksvolle Abhandlung, die ein Jahr vor ihrem Tod veröffentlicht wurde.
Viele Menschen streben nach einem langen Leben. Doch ist es wirklich sinnvoll, diesem Ziel bedingungslos hinterher zu jagen? Das erlebt unser Autor wieder mit Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet, sich aufgeopfert und verzichtet haben – getrieben von der Hoffnung, sich im Alter endlich eine erfüllte Lebensphase gönnen zu können. Doch nicht selten endet dieser Plan abrupt: Ein Schlaganfall, eine Krankheit oder ein Sturz führt dazu, dass sie ihre mühsam erarbeiteten Ersparnisse in die Kosten eines Pflegeheims stecken müssen und in Abhängigkeit und Hilflosigkeit dahinsiechen.
Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?
Am vergangenen Samstag referierte der Jurist Robert Suermann beim "Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben" in Oldenburg über die Frage, ob es einer Neuregelung der Suizidhilfe bedarf. Der Veranstaltungsraum im Kulturzentrum PFL war mit Zuhörern reichlich gefüllt. Dem Vortragenden gelang es, ein umfangreiches juristisches und ethisch schwieriges Thema für die Besucher interessant zu gestalten.
Beim Thema "assistierter Suizid" gibt es in Deutschland einen hohen Grad an Unkenntnis und entsprechend auch Verunsicherung. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung ergeben, die das Institut forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt hat.
Das aktuelle Heft der DGHS-Vereinszeitschrift "humanes leben – humanes sterben" (HLS) ist gerade erschienen. Zudem hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein neues "Weißbuch zu Freitodbegleitungen" veröffentlicht.
Sterbehilfe wird sowohl in Deutschland als auch in anderen europäischen Ländern sehr emotional und kontrovers diskutiert. Dabei prallen meist zwei unversöhnliche Positionen aufeinander. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen ethische, moralische und rechtliche Konflikte, aber auch religiöse Überzeugungen, die Frage nach individueller Freiheit und die schwierige Abgrenzung zwischen assistiertem Suizid sowie aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe.
Am vergangenen Wochenende fand im Oldenburgischen Kulturzentrum PFL ein Vortrag der Rechtsanwältin und ehrenamtlichen Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Elke Neuendorf statt. Sie sprach über zwei äußerst wichtige Themen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Veranstalter war der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg. Die Moderation übernahm die Sprecherin des Arbeitskreises, Angelika Salzburg-Reige. Die Veranstaltung zog rund 120 interessierte Zuhörer an.
Das britische Unterhaus stimmt über eine Legalisierung der Sterbehilfe ab. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung spricht sich für das neue Gesetz aus.
Bereits im Dezember 2021 erregte die sogenannte Suizidkapsel "Sarco" die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit. Am 23. September 2024 wurde der "Sarco" in einem privaten Waldstück im Kanton Schaffhausen durch die Organisation "The Last Resort" erstmals eingesetzt, was erneut zu viel Medienberichterstattung führte. Dabei wurde teils ungenau über die Rechtslage und die langjährige Praxis des assistierten Suizids in der Schweiz berichtet; es wurde gar der Ruf nach einem "Sterbehilfegesetz" laut. Eine Einordnung mit Sachkenntnis ist angezeigt.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, schaut auf die letzten fünf Jahre zurück, in denen die DGHS Freitodbegleitung vermittelt.
"Selbstbestimmt und frei – Suizidhilfe ist in Deutschland legal" – das ist die Botschaft der neuen Plattform. "Infopunkt.Sterbehilfe" ist jetzt online und klärt umfassend über die Selbstbestimmung am Lebensende auf. Ziel ist es, unideologisch, fundiert und verständlich über die aktuellen Möglichkeiten in Deutschland zu informieren.