Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.
Im Windschatten der Krankenhausreform scheint in der katholischen Kirche die Fusion "ihrer" Krankenhäuser mit anderen Krankenhäusern System zu haben, um gegen den fortschreitenden Verlust an gesellschaftlicher Relevanz weiterhin die Hand am langen Hebel zu halten. Als vermeintlich stärkerer Übernahme-Partner drückt die katholische Kirche dabei ihre "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" durch und etabliert so ihre religiöse Geschäftspraxis und Moralvorstellung in der Gesellschaft, die sie über die Kanzel immer weniger erreicht.
Im August vergangenen Jahres ermordete ein Syrer während des "Stadtfests der Vielfalt" drei Menschen und verletzte acht Menschen. Die Terrororganisation "Islamischer Staat" bekannte sich zu dem Anschlag. Wer schuld daran hatte, dass der Attentäter noch in Deutschland war, obwohl er seit 2023 hätte abgeschoben werden können, ist immer noch nicht vollständig geklärt. Die nordrhein-westfälische Landesregierung reagierte mit einer Ausweitung ihrer Präventionsarbeit auf den Anschlag und schuf in diesem Bereich insgesamt 45 neue Stellen, fünf davon für den Justizbereich.
Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.
Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".
Der sogenannte Wolfsgruß sorgt erneut für politische Debatten. Anlass: Die Ditib-Gemeinde in Wuppertal veröffentlichte ein Foto, auf dem zwei den Wolfsgruß zeigende Jugendliche zu sehen sind. In der nordrhein-westfälischen Stadt gibt es nun eine Diskussion, ob es nach dem Vorfall bei den Plänen bleiben soll, den ohnehin schon umstrittenen Bau einer Moschee weiter zu verfolgen.
Ende Oktober sprach der Chef der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens, Nathanael Liminski, auf der 40-Jahr-Feier des Moscheeverbands DITIB. Dieser ist über die Religionsbehörde Diyanet dem türkischen Staat angegliedert und muss sich Islamismus- und Antisemitismus-Vorwürfe gefallen lassen. Liminski erntete Kritik für seinen Auftritt, bei dem er mit dem Verband aber teilweise auch hart ins Gericht gegangen war. Der hpd hat sich seine Rede genauer angesehen.
War es nicht die nach Artikel 33 Grundgesetz unerlässliche "Bestenauslese", sondern das Ergebnis politischer Vorfestlegung eines befangenen Justizministers, als Benjamin Limbach aus mehreren nahezu gleich hochqualifizierten Konkurrenten die sehr späte Nachbewerberin Katharina Jestaedt aus dem Innenministerium, vormals lange Zeit Cheflobbyistin der deutschen katholischen Bischöfe in Berlin, als künftige Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auswählte?
Erstmals gibt es eine deutschlandweite Studie, die die Studierenden der islamischen Theologie und der islamischen Religionspädagogik systematisch untersucht hat. Ein Ergebnis: circa ein Viertel der Untersuchungsteilnehmenden vertritt eine fundamental islamistische Weltsicht und befürwortet die Islamisierung der Politik. Die Ergebnisse der Studie sollten bei aller Deutlichkeit der Befunde dennoch mit Bedacht interpretiert werden.
Man könnte sagen: Soll die Kirche mit ihrem Geld doch machen, was sie will. Aber die Einnahmen der Kirchen stammen ja nicht nur aus Mitteln der Kirchensteuer. Sondern es geht auch um Geld, das die öffentliche Hand und damit jeder Steuerzahler aufbringt.
Jacques Tilly, der kreative Erbauer der bissig-satirischen Düsseldorfer Karnevalsmottowagen, hat einen staatlichen Orden bekommen. Und findet das "durchwachsen". Bemerkenswert: In seiner Würdigung der Verdienste Tillys kommt der christdemokratische nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst auch auf dessen Wirken bei der Giordano-Bruno-Stiftung und beim Humanistischen Pressedienst zu sprechen.
Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert einen Stopp für den islamischen Religionsunterricht. Dazu verweist sie auf eine aktuelle Studie der Uni Münster, nach der viele angehende Lehrkräfte für das Fach antisemitische und extremistische Ansichten vertreten sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter ablehnen. Der katholische, evangelische und jüdische Religionsunterricht soll nach Vorstellung der Fraktion weiterhin bestehen bleiben. Für alle Schülerinnen und Schüler, die daran nicht teilnehmen, fordert sie einen verpflichtenden Ethikunterricht mit den Schwerpunkten Werte, Weltanschauungen und philosophische Fragen.
Heute steht zum fünften Mal Putins Amtseinführung bevor. Nachdem auch das Europaparlament alle Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen hat, Putin nicht als legitimen Präsidenten der Russischen Föderation anzuerkennen, ist die Position der demokratischen Länder gegenüber den vergangenen "Präsidentschaftswahlen" eindeutig. Damit gehört Putin nicht in den Kreml, sondern als vom Internationalen Strafgerichtshof gesuchter Verbrecher ins Gefängnis.
Der seit Monaten andauernde Streit um die Besetzung eines hohen Richteramtes in Nordrhein-Westfalen erreicht nun auch das Bundesverfassungsgericht. Es geht nicht nur um den Streit zwischen mehreren Kandidaten um die Stelle. Es geht auch um das Thema einer weltanschaulich neutralen Justiz. Darauf machen die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag und ein pensionierter Amtsrichter aufmerksam.
Im März und Dezember 2023 sollen nach Medienberichten vier Oberstufenschüler einer Neusser Gesamtschule versucht haben, Lernende wie Lehrende zur Einhaltung religiöser Regeln zu drängen. So sollte zum Beispiel nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden, weibliche Personen sollten sich schariakonform kleiden und muslimische Gläubige die Schule zum Freitagsgebet früher verlassen dürfen. Da Druck ausgeübt und Bedrohungen ausgesprochen worden sein sollen, wurden die Behörden informiert.